Ist das erlaubt?

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    • Ist das erlaubt?

      Mois,

      ich find es schon Geldgeil, wenn man für ein Rcon 25€ verlangt, wie findet ihr das?
      Zudem, ich glaube man brauch ein angemeldetes gewerbe wenn man Geld für Dienstleistungen/produkte verlangt^^

      Denn auf den Server von twserver4you steht immer: Add ******* for the rcon. Habe ich mal aus spaß gemacht und dann habe ich danach gefragt, geantwortet wurde mir hiermit:


      [12.02.2012 19:30:58] Support@twserver4you.de: Also es gibts 2 Möglichkeiten in unseren Servern Admin zu werden:

      1. Du kaufst Dir das Super Admin Passwort (Stufe 4) für einmalig 10 Euro!

      2. Du kaufst Dir das Elite Admin Passwort (Stufe 5) für einmalig 25 Euro!

      Beides lässt sich kinderleicht mit einer PaySafeCard bezahlen!

      Hierbei handelt es sich um die Server 1/2/3 Normal DDrace und 1/2/3 Special All helpers
      (Die ersten 6 twserver4you.de/?page_id=342 )

      Hier schon mal die Regeln:

      Weitergabe, unnötiges bannen bzw. kicken und Belästigung der Spieler sowie weitergeben von rainbow aip etc. und andere unangemessene Taten führen zu Änderung des Passwortes (dies wird täglich überprüft!)

      Ach übrigens für nur 10 Euro/moantl. kannst du dir sogar einen eigenen Teeworldsserver bei uns mieten! :)
      danach habe ich gefragt, ob sie ein angemeldetes gewerbe haben. Und 10€ für ein Server? :D Für das Geld nehm ich mir ein VServer und mach mir 10Server :D

      [12.02.2012 19:32:09] djwarped: aha, und darf man wissen ob ihr ein gewerbe angemeldet habt?
      [12.02.2012 19:32:56 | Bearbeitet 19:33:02] Support@twserver4you.de: ja alles 100%ig in Ordnung!
      [12.02.2012 19:33:14] djwarped: Wo ist ihr Impressum? Möchte mal schauen ob es wirklich stimmt
      Danach kam keine Antwort mehr.



      mfg
    • Pancake deine Logik ist ...
      Es ist egal ob der versteuert wurde oder nicht.

      Für das rcon sollte man sich auf teeworlds konzentrieren. Denn er verkauft eine Funktion in Teeworlds. Ob das legal ist, weiß ich aus dem Kopf nicht.
      Afugrnud enier Sduite an enier elingshcen Unvirestiät ist es eagl,
      in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen,
      das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
      Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen.
      Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
    • Wenn man gewerbliche Absichten hat, dann braucht man ein angemeldetes Gewerbe. Und solche Absichten sind es, Geld zu verdienen. Deshalb braucht man rein rechtlich auch ein Gewerbe, wenn man nur Werbung auf seiner Webseite schaltet. Wenn man etwas verkauft sollte daher die Lage absolut klar sein.
      Auf ein Impressum darf man bei so einer Webseite auf jedenfall auch nicht verzichten.